
Corona-Überbrückungshilfe kommt nicht von der Europäischen Kommission
Vorsicht Datenklau per Phishing-E-Mail
Mit einem umfangreichen Konjunkturpaket sichert die Bundesregierung Unternehmen, die aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind, finanzielle Unterstützung zu. Mit der Corona-Überbrückungshilfe wurden unter der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 25 Mrd. Euro für betroffene Unternehmen zur Verfügung gestellt. Überbrückungshilfe kann noch bis zum 30. September 2020 beantragt werden.
Im Gegensatz zum Vorgänger, der Corona-Soforthilfe, dürfen die Anträge zur Corona-Überbrückungshilfe nur über einen bei der Bundessteuerberaterkammer zugelassenen Steuerberater gestellt werden. Über ein kompliziertes Antragsverfahren muss sich der Steuerberater zunächst selbst registrieren lassen, bevor er Anträge für seine Mandanten stellen kann. Die Antragstellung erfolgt dabei ausschließlich über ein Onlineverfahren und über den persönlichen Zugang des Steuerberaters.
Achtung: Auf gar keinen Fall hilft die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland bei der Antragstellung. Leider werden derzeit jedoch Phishing-E-Mails mit einem falschen Antragsformular für Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen versandt, die angeblich vom Europäischen Rat und vom Bund gemeinsam angeboten werden. Wer eine dieser auf den ersten Blick professionell gemachten Phishing-E-Mails bekommt, sollte diese E-Mail sofort in den Spam-Ordner schieben. Auf keinen Fall sollten die persönlichen und betrieblichen Daten im angefügten Antrag ausgefüllt werden. Wie der Pressesprecher der Europäischen Kommission in Deutschland, Herr Reinhard Hönighaus, mitteilt, handelt es sich um Phishing-E-Mails, die zum Zwecke des Datenklaus versandt werden.
Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland hat bereits Strafanzeige wegen Phishing-Versuchs unter missbräuchlicher Verwendung des Namens und der Kennzeichen gestellt.
(Stand: 29.07.2020)
ETL SteuerRecht-News
- Steuertipp: ETL SteuerTipps zum Jahresanfang: Was Unternehmer 2021 wissen müssen
- Arbeitsrecht, Arbeitszimmer, Home-Office: Arbeitgeber aufgepasst: Aktuelles zum Home-Office in Corona-Zeiten
- Steuertipp: ETL SteuerTipps zum Jahresanfang: Was Arbeitnehmer 2021 wissen müssen
Jetzt alle Artikel lesen.
Unsere Mandanten
Steuerberatung in Berlin für Unternehmen, Freiberufler und Selbständige aller Branchen und Rechtsformen.
Erfahren Sie mehr.
Ausbildung & Karriere
Ausbildung bei ETL. Jetzt informieren.
Soziales Engagement
ETL übernimmt soziale Verantwortung. Unterstützen und Fördern ist unsere Verpflichtung. Jetzt informieren.
Video der Stiftung Kinderträume
Wir sind gerne für Sie da
RTV Steuerberatungsgesellschaft mbH
Prenzlauer Allee 180
10405 Berlin
Berlin
Deutschland
Tel.: Work(030) 4468600
Fax: Fax(030) 44686099
RTV Berlin
E-Mail:
Nutzen Sie auch unseren kostenfreien Rückrufservice
Unsere Öffnungszeiten
Mo: | 8.00-17.00 Uhr |
Di: | 8.00-17.00 Uhr |
Mi: | 8.00-18.00 Uhr |
Do: | 8.00-17.00 Uhr |
Fr: | 8.00-14.00 Uhr |
Steuerberater Berlin
alle Kontaktdaten


Ein Unternehmen der ETL-Gruppe
Mehr Infos auf www.ETL.de
Mandantenportal
ETL PISA-Login
ArbeitnehmerportaleMitarbeiter-Login
Mehr Informationen zu ETL PISA